Recht

Unterhalt im paritätischen Wechselmodell berechnen – die BGH-Formule Schritt für Schritt

Auch bei einer hälftigen Betreuung im Wechselmodell kann eine Ausgleichszahlung fällig werden. Die Berechnung folgt der BGH-Differenzmethode: Sie verrechnet die Einkommen beider Eltern und das Kindergeld. Hier erfahrt ihr, wie die Formel funktioniert und welche Faktoren ihr beachten müsst.

Zwei Hände halten einen Taschenrechner und einen Stift über ein Notizbuch mit finanziellen Berechnungen.
Unterhalt berechnen: Schritt für Schritt zur fairen Lösung.

Bei einem paritätischen Wechselmodell (50/50-Betreuung) wird der Unterhalt nach der BGH-Differenzmethode berechnet. Dabei wird das bereinigte Nettoeinkommen beider Eltern verglichen, das Kindergeld hälftig angerechnet und der notwendige Selbstbehalt berücksichtigt. Das Ergebnis ist eine Ausgleichszahlung, die der besser verdienende Elternteil an den anderen zahlt.

Was bedeutet „paritätisches Wechselmodell“ für den Unterhalt?

Ein paritätisches Wechselmodell liegt vor, wenn das Kind zu gleichen Teilen bei beiden Eltern lebt – etwa im Rhythmus 2-2-5-5 oder wochenweise. Viele Eltern gehen davon aus, dass in diesem Fall kein Unterhalt gezahlt werden muss. Doch das ist ein Irrtum: Auch bei einer 50/50-Aufteilung kann eine Ausgleichszahlung fällig werden, wenn die Einkommen der Eltern unterschiedlich hoch sind. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat hierfür eine klare Berechnungsmethode entwickelt, die sogenannte Differenzmethode.

hetito zeigt euch, wie diese Methode funktioniert und welche Schritte ihr beachten müsst, um den Unterhalt korrekt zu berechnen.

Wie funktioniert die BGH-Differenzmethode?

Die BGH-Differenzmethode vergleicht die unterhaltsrelevanten Einkommen beider Eltern und ermittelt, wie viel jeder Elternteil für das Kind aufbringen kann. Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Bereinigtes Nettoeinkommen ermitteln
  1. Anteilige Haftung der Eltern berechnen

`(Einkommen Elternteil A / (Einkommen Elternteil A + Einkommen Elternteil B)) × 100`

  1. Unterhaltsbedarf nach Düsseldorfer Tabelle bestimmen
  1. Anteiligen Unterhalt berechnen
  1. Kindergeld anrechnen
  1. Ausgleichszahlung ermitteln

Was ist der notwendige Selbstbehalt?

Der Selbstbehalt ist der Betrag, den jeder Elternteil für sich selbst behalten darf, bevor Unterhalt gezahlt wird. Für erwerbstätige Eltern liegt der notwendige Selbstbehalt derzeit bei 1.450 € (Stand 2024). Das bedeutet:

Was zählt als Mehrbedarf?

Neben dem regulären Unterhaltsbedarf können Mehrbedarfe anfallen, z. B. für:

Diese Kosten werden zusätzlich zum Unterhalt berücksichtigt und hälftig zwischen den Eltern aufgeteilt. Wichtig: Mehrbedarfe müssen nachweisbar und angemessen sein. Luxusausgaben (z. B. teure Reitstunden) werden nicht berücksichtigt.

Vergleich: Unterhalt im Residenzmodell vs. Wechselmodell

KriteriumResidenzmodellParitätisches Wechselmodell (50/50)
BetreuungsanteilEin Elternteil betreut das Kind überwiegend (z. B. 70/30).Beide Eltern betreuen das Kind zu gleichen Teilen (50/50).
UnterhaltspflichtDer nicht betreuende Elternteil zahlt Barunterhalt.Beide Eltern haften anteilig nach Einkommen.
KindergeldWird auf den Barunterhalt angerechnet.Wird hälftig auf beide Eltern aufgeteilt.
BerechnungsmethodeDüsseldorfer Tabelle + Kindergeldanrechnung.BGH-Differenzmethode + Kindergeldanrechnung.
AusgleichszahlungKeine Ausgleichszahlung, nur Barunterhalt.Ausgleichszahlung bei Einkommensunterschieden.

Quelle: BGH, Urteil vom 11.01.2017 – XII ZB 565/15; Düsseldorfer Tabelle 2024.

Wann lohnt sich eine Beratung?

Die Berechnung des Unterhalts im Wechselmodell ist komplex. Eine Beratung beim Jugendamt (nach § 18 SGB VIII) oder eine anwaltliche Unterstützung kann helfen, wenn:

hetito bietet keine Rechtsberatung, aber mit dem Ausgaben-Tracker in der App könnt ihr Mehrbedarfe dokumentieren und die Aufteilung mit dem anderen Elternteil klären. So habt ihr alle Zahlen im Blick, wenn ihr euch an eine Beratungsstelle wendet.

Schritt-für-Schritt-Beispiel

Ausgangslage:

Schritt 1: Anteilige Haftung berechnen

Schritt 2: Unterhaltsbedarf nach Düsseldorfer Tabelle

Schritt 3: Anteiligen Unterhalt berechnen

Schritt 4: Kindergeld anrechnen

Schritt 5: Ausgleichszahlung ermitteln

Fazit: Transparenz schafft Klarheit

Die BGH-Differenzmethode sorgt für eine faire Aufteilung des Unterhalts im paritätischen Wechselmodell. Auch wenn die Berechnung auf den ersten Blick kompliziert wirkt, hilft sie, Konflikte zu vermeiden. Wichtig ist, dass beide Eltern ihre Einkommen offenlegen und sich über Mehrbedarfe verständigen.

hetito unterstützt euch dabei, die finanziellen Aspekte des Co-Parentings im Blick zu behalten – von der Dokumentation von Ausgaben bis zur gemeinsamen Planung. So könnt ihr euch auf das konzentrieren, was wirklich zählt: die gemeinsame Verantwortung für euer Kind.

Häufige Fragen

Muss bei einem 50/50-Wechselmodell überhaupt Unterhalt gezahlt werden?
Ja, auch bei einer hälftigen Betreuung kann eine Ausgleichszahlung fällig werden, wenn die Einkommen der Eltern unterschiedlich hoch sind. Die BGH-Differenzmethode berechnet, wie viel jeder Elternteil zum Unterhalt beitragen muss.
Wie wird das Kindergeld im Wechselmodell angerechnet?
Das Kindergeld (ab 2026: 259 €) wird hälftig auf beide Eltern aufgeteilt. Der Elternteil, der das Kindergeld erhält, rechnet die Hälfte (129,50 €) auf seinen Unterhaltsanteil an.
Was passiert, wenn ein Elternteil den Selbstbehalt nicht erreicht?
Wenn das bereinigte Nettoeinkommen eines Elternteils unter dem notwendigen Selbstbehalt von 1.450 € (Stand 2024) liegt, wird sein Einkommen nicht in die Unterhaltsberechnung einbezogen. Der andere Elternteil trägt dann den vollen Unterhaltsbedarf, abzüglich des hälftigen Kindergelds.
Können Mehrbedarfe im Wechselmodell geltend gemacht werden?
Ja, Mehrbedarfe wie Nachhilfe, Musikunterricht oder kieferorthopädische Behandlungen können zusätzlich zum regulären Unterhalt geltend gemacht werden. Sie werden hälftig zwischen den Eltern aufgeteilt, sofern sie nachweisbar und angemessen sind.
Wo finde ich Hilfe bei der Unterhaltsberechnung?
Das Jugendamt bietet nach § 18 SGB VIII eine kostenlose Beratung zur Unterhaltsberechnung an. Auch eine anwaltliche Unterstützung kann helfen, wenn die Einkommensverhältnisse komplex sind oder Mehrbedarfe geltend gemacht werden sollen.
Wie dokumentiere ich Ausgaben für Mehrbedarfe?
Mit hetito könnt ihr Ausgaben für Mehrbedarfe in der App erfassen und die Aufteilung mit dem anderen Elternteil klären. So habt ihr alle Belege und Berechnungen an einem Ort, falls ihr eine Beratungsstelle aufsucht.

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