Bei einem paritätischen Wechselmodell (50/50-Betreuung) wird der Unterhalt nach der BGH-Differenzmethode berechnet. Dabei wird das bereinigte Nettoeinkommen beider Eltern verglichen, das Kindergeld hälftig angerechnet und der notwendige Selbstbehalt berücksichtigt. Das Ergebnis ist eine Ausgleichszahlung, die der besser verdienende Elternteil an den anderen zahlt.
Was bedeutet „paritätisches Wechselmodell“ für den Unterhalt?
Ein paritätisches Wechselmodell liegt vor, wenn das Kind zu gleichen Teilen bei beiden Eltern lebt – etwa im Rhythmus 2-2-5-5 oder wochenweise. Viele Eltern gehen davon aus, dass in diesem Fall kein Unterhalt gezahlt werden muss. Doch das ist ein Irrtum: Auch bei einer 50/50-Aufteilung kann eine Ausgleichszahlung fällig werden, wenn die Einkommen der Eltern unterschiedlich hoch sind. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat hierfür eine klare Berechnungsmethode entwickelt, die sogenannte Differenzmethode.
hetito zeigt euch, wie diese Methode funktioniert und welche Schritte ihr beachten müsst, um den Unterhalt korrekt zu berechnen.
Wie funktioniert die BGH-Differenzmethode?
Die BGH-Differenzmethode vergleicht die unterhaltsrelevanten Einkommen beider Eltern und ermittelt, wie viel jeder Elternteil für das Kind aufbringen kann. Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten:
- Bereinigtes Nettoeinkommen ermitteln
- Das Nettoeinkommen wird um bestimmte Posten bereinigt, z. B. berufsbedingte Aufwendungen, Schulden oder Unterhaltsverpflichtungen gegenüber anderen Kindern.
- Beispiel: Ein Elternteil verdient 3.000 € netto, hat aber 200 € berufsbedingte Aufwendungen. Das bereinigte Nettoeinkommen beträgt 2.800 €.
- Anteilige Haftung der Eltern berechnen
- Beide Eltern haften anteilig für den Unterhalt des Kindes. Der Anteil richtet sich nach ihrem Einkommen.
- Formel:
`(Einkommen Elternteil A / (Einkommen Elternteil A + Einkommen Elternteil B)) × 100`
- Beispiel: Elternteil A verdient 3.000 €, Elternteil B 2.000 €. Der Anteil von Elternteil A beträgt `(3.000 / (3.000 + 2.000)) × 100 = 60 %`.
- Unterhaltsbedarf nach Düsseldorfer Tabelle bestimmen
- Der Unterhaltsbedarf des Kindes richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Dabei wird das addierte bereinigte Nettoeinkommen beider Eltern zugrunde gelegt.
- Beispiel: Bei einem addierten Einkommen von 5.000 € (3.000 € + 2.000 €) und einem Kind unter 6 Jahren beträgt der Bedarf laut Düsseldorfer Tabelle 530 € (Stand 2024).
- Anteiligen Unterhalt berechnen
- Jeder Elternteil trägt seinen Anteil am Unterhaltsbedarf.
- Beispiel: Elternteil A (60 %) zahlt `530 € × 0,6 = 318 €`, Elternteil B (40 %) zahlt `530 € × 0,4 = 212 €`.
- Kindergeld anrechnen
- Das Kindergeld (ab 2026: 259 €) wird hälftig auf beide Eltern aufgeteilt.
- Beispiel: Elternteil A erhält das Kindergeld (259 €). Davon werden 129,50 € auf seinen Unterhaltsanteil angerechnet. Sein zu zahlender Betrag reduziert sich auf `318 € - 129,50 € = 188,50 €`.
- Elternteil B erhält keine Anrechnung, da er das Kindergeld nicht bezieht. Sein Anteil bleibt bei 212 €.
- Ausgleichszahlung ermitteln
- Die Differenz zwischen den beiden Anteilen ergibt die Ausgleichszahlung.
- Beispiel: Elternteil A zahlt 188,50 €, Elternteil B 212 €. Die Differenz beträgt `212 € - 188,50 € = 23,50 €`. Elternteil A muss also 23,50 € an Elternteil B zahlen.
Was ist der notwendige Selbstbehalt?
Der Selbstbehalt ist der Betrag, den jeder Elternteil für sich selbst behalten darf, bevor Unterhalt gezahlt wird. Für erwerbstätige Eltern liegt der notwendige Selbstbehalt derzeit bei 1.450 € (Stand 2024). Das bedeutet:
- Wenn das bereinigte Nettoeinkommen eines Elternteils unter 1.450 € liegt, wird sein Einkommen für die Unterhaltsberechnung nicht berücksichtigt.
- Beispiel: Elternteil B verdient nur 1.400 €. Sein Einkommen wird nicht in die Berechnung einbezogen. Elternteil A trägt dann den vollen Unterhaltsbedarf von 530 €, abzüglich des hälftigen Kindergelds (129,50 €). Die Ausgleichszahlung beträgt `530 € - 129,50 € = 400,50 €`.
Was zählt als Mehrbedarf?
Neben dem regulären Unterhaltsbedarf können Mehrbedarfe anfallen, z. B. für:
- Nachhilfe,
- Musikunterricht,
- Sportvereine,
- kieferorthopädische Behandlungen oder
- besondere schulische Ausgaben.
Diese Kosten werden zusätzlich zum Unterhalt berücksichtigt und hälftig zwischen den Eltern aufgeteilt. Wichtig: Mehrbedarfe müssen nachweisbar und angemessen sein. Luxusausgaben (z. B. teure Reitstunden) werden nicht berücksichtigt.
Vergleich: Unterhalt im Residenzmodell vs. Wechselmodell
| Kriterium | Residenzmodell | Paritätisches Wechselmodell (50/50) |
|---|---|---|
| Betreuungsanteil | Ein Elternteil betreut das Kind überwiegend (z. B. 70/30). | Beide Eltern betreuen das Kind zu gleichen Teilen (50/50). |
| Unterhaltspflicht | Der nicht betreuende Elternteil zahlt Barunterhalt. | Beide Eltern haften anteilig nach Einkommen. |
| Kindergeld | Wird auf den Barunterhalt angerechnet. | Wird hälftig auf beide Eltern aufgeteilt. |
| Berechnungsmethode | Düsseldorfer Tabelle + Kindergeldanrechnung. | BGH-Differenzmethode + Kindergeldanrechnung. |
| Ausgleichszahlung | Keine Ausgleichszahlung, nur Barunterhalt. | Ausgleichszahlung bei Einkommensunterschieden. |
Quelle: BGH, Urteil vom 11.01.2017 – XII ZB 565/15; Düsseldorfer Tabelle 2024.
Wann lohnt sich eine Beratung?
Die Berechnung des Unterhalts im Wechselmodell ist komplex. Eine Beratung beim Jugendamt (nach § 18 SGB VIII) oder eine anwaltliche Unterstützung kann helfen, wenn:
- die Einkommensverhältnisse unklar sind,
- Mehrbedarfe geltend gemacht werden sollen oder
- einer der Elternteile den Selbstbehalt nicht erreicht.
hetito bietet keine Rechtsberatung, aber mit dem Ausgaben-Tracker in der App könnt ihr Mehrbedarfe dokumentieren und die Aufteilung mit dem anderen Elternteil klären. So habt ihr alle Zahlen im Blick, wenn ihr euch an eine Beratungsstelle wendet.
Schritt-für-Schritt-Beispiel
Ausgangslage:
- Elternteil A: 3.500 € bereinigtes Nettoeinkommen
- Elternteil B: 2.500 € bereinigtes Nettoeinkommen
- Kind: 8 Jahre alt
- Kindergeld: 259 € (ab 2026)
Schritt 1: Anteilige Haftung berechnen
- Anteil Elternteil A: `(3.500 / (3.500 + 2.500)) × 100 = 58,33 %`
- Anteil Elternteil B: `(2.500 / (3.500 + 2.500)) × 100 = 41,67 %`
Schritt 2: Unterhaltsbedarf nach Düsseldorfer Tabelle
- Addiertes Einkommen: 6.000 € → Bedarf für 8-jähriges Kind: 602 €
Schritt 3: Anteiligen Unterhalt berechnen
- Elternteil A: `602 € × 0,5833 = 351,15 €`
- Elternteil B: `602 € × 0,4167 = 250,85 €`
Schritt 4: Kindergeld anrechnen
- Elternteil A erhält das Kindergeld (259 €). Davon werden 129,50 € angerechnet.
- Elternteil A zahlt: `351,15 € - 129,50 € = 221,65 €`
- Elternteil B zahlt: 250,85 € (keine Anrechnung, da kein Kindergeldbezug)
Schritt 5: Ausgleichszahlung ermitteln
- Differenz: `250,85 € - 221,65 € = 29,20 €`
- Elternteil A zahlt 29,20 € an Elternteil B.
Fazit: Transparenz schafft Klarheit
Die BGH-Differenzmethode sorgt für eine faire Aufteilung des Unterhalts im paritätischen Wechselmodell. Auch wenn die Berechnung auf den ersten Blick kompliziert wirkt, hilft sie, Konflikte zu vermeiden. Wichtig ist, dass beide Eltern ihre Einkommen offenlegen und sich über Mehrbedarfe verständigen.
hetito unterstützt euch dabei, die finanziellen Aspekte des Co-Parentings im Blick zu behalten – von der Dokumentation von Ausgaben bis zur gemeinsamen Planung. So könnt ihr euch auf das konzentrieren, was wirklich zählt: die gemeinsame Verantwortung für euer Kind.


